Zertifikate

NiSV:

Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV)

 

 

  • Wer Geräte gewerblich zu kosmetischen und anderen nicht-medizinischen Zwecken einsetzt, muss seit Anfang 2021 neue Anforderungen an den Betrieb sowie Dokumentations- und Beratungspflichten erfüllen. Zudem müssen diese verwendeten Geräte 2 Wochen vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.
  • Diese Geräteanwendungen setzen NiSV-Fachkundenachweise voraus, die eine Kosmetikerin in Form von Schulungen/Seminaren (bei einem Schulungsträger, der von einer akkreditierten Personenprüfstelle anerkannt ist) bis zum 31.12.2022 erwerben muss, um diese Behandlungen weiter anbieten zu dürfen. 
  • einige andere Geräteanwendungen dürfen nach der NiSV nur noch von approbierten Ärzten durchgeführt werden.

Mit diesen Zusatzausbildungen, belegt durch dieses Zertifikat, haben wir die Voraussetzungen geschaffen, ab 1.1.2023 den Praxisbetrieb uneingeschränkt weiterführen zu können!

 

 

 

In Seminaren zur Erlangung des theoretischen Wissens und der praktischen Fertigkeiten, haben wir unsere Ausbildung mit einem Zertifikat abgeschlossen.

Olga Schwentner

Zertifikat Olga Schwentner

Carolin Beckmann

Zertifikat Carolin Beckmann

Mit Aus- und Weiterbildungen qualifizieren wir uns für unsere Kunden immer weiter.