Kundeninformationen zu COVID-19

1.6.2022

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

 

seit kurzem sind alle Coronaregeln die unseren Praxisbetrieb betreffen, gefallen.

Wir benötigen keine Tests und keine Masken mehr.

Im Interesse aller Besucher in unserer Praxis bitten wir Sie, bis zum Beginn der Behandlung eine Maske zu tragen.

 

Rufen Sie mich ich gern an, wenn Sie Fragen zu diesen Regelungen oder zu Ihrem Termin haben.

 

Herzliche Grüße

Carolin Beckmann

 

12.12.2021

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

 

Mit dem heutigen Tag sind die Coronaregeln erneut angepasst worden.

Für Behandlungen in unserer Praxis gilt ab sofort wieder die 3G Regel.

Eine Behandlung dürfen wir nur durchführen, wenn Sie als Kundinnen/Kunden geimpft, genesen oder getestet sind.

 

Der Schnelltest darf in diesen Fällen nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden.

 

Eine Testmöglichkeit gibt es aktuell an vielen Punkten in der Innenstadt. Nutzen Sie diesen Link um für sich eine passende Teststation zu finden  und sich für einen Test anzumelden:

 

https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Gesundheit/Gesundheitsschutz/Coronavirus-in-der-Region-Hannover/Fragen-und-Antworten-zur-Corona-Pandemie/Corona-Testzentren-in-Stadt-und-Region-Hannover

 

Planen Sie ausreichend Zeit ein, denn auch wenn es inzwischen eine vielzahl von Testzentren gibt, kommt es dennoch zu zum Teil zu langen Warteschlangen, egal ob mit oder ohne Termin.

 

Rufen Sie mich gern an, wenn Sie Fragen zu diesen Regelungen oder zu Ihrem Termin haben.

 

Herzliche Grüße

Carolin Beckmann

 

1.12.2021

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

 

Mit dem heutigen Tag ist die Warnstufe 2 in der Region Hannover aktiviert worden. Die Coronaregeln sind weiter verschärft worden.

Für Behandlungen in unserer Praxis gilt ab sofort die 2G plus-Regel.

Eine Behandlung dürfen wir nur durchführen, wenn Sie als Kundinnen/Kunden geimpft oder genesen sind und zusätzlich einen aktuellen Schnelltest bzw. PCR Test vorweisen.

Wenn es  um medizinisch indizierte Behandlungen geht, gilt  die 3G Regel. Der Schnelltest darf in diesen Fällen nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden.

 

Eine Testmöglichkeit gibt es aktuell an vielen Punkten in der Innenstadt. Nutzen Sie diesen Link um für sich eine passende Teststation zu finden  und sich für einen Test anzumelden:

 

https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Gesundheit/Gesundheitsschutz/Coronavirus-in-der-Region-Hannover/Fragen-und-Antworten-zur-Corona-Pandemie/Corona-Testzentren-in-Stadt-und-Region-Hannover

 

Planen Sie ausreichend Zeit ein, vor den Testzentren kommt es zu langen Warteschlangen, egal ob mit oder ohne Termin.

 

Rufen Sie mich gern an, wenn Sie Fragen zu diesen Regelungen oder zu Ihrem Termin haben.

 

Herzliche Grüße

Carolin Beckmann

 

24.11.2021

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

 

die Inzidenzen steigen weiter und die Landesregierung hat eine neue Verordnung mit verschärften Regeln erlassen.

Für Behandlungen in unserer Praxis gilt ab sofort die 2G-Regel.

Eine Behandlung dürfen wir nur durchführen, wenn Sie als Kundinnen/Kunden geimpft und genesen sind. Wenn es  um medizinisch indizierte Behandlungen geht, gilt die 3G Regel. Der Schnelltest darf in diesen Fällen nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden.

 

Eine Testmöglichkeit gibt es aktuell in der Lavesstraße 71, ca. 200m von unserer Praxis entfernt.

 

Rufen Sie mich gern an, wenn Sie Fragen zu diesen Regelungen haben.

 

Herzliche Grüße

Carolin Beckmann

 

28.8.2021

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

 

die Inzidenzen steigen wieder und die Landesregierung hat eine neue Verordnung erlassen.

Für Behandlungen in unserer Praxis gilt ab sofort die 3G-Regel.

Eine Behandlung dürfen wir nur durchführen, wenn Sie als Kundinnen/Kunden geimpft, genesen oder getestet sind.

Der Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden.

Wenn Sie regelmäßig an Ihrem Arbeitsplatz getestet werden, haben diese Tests auch Gültigkeit in unserer Praxis.

Jugendliche unter 18 Jahren, die regelmäßig in der Schule getestet werden, benötigen ebenfalls keinen Test.

 

Eine Testmöglichkeit gibt es aktuell in der Lavesstraße 71, ca. 200m von unserer Praxis entfernt.

 

Rufen Sie mich gern an, wenn Sie Fragen zu diesen Regelungen haben.

 

Herzliche Grüße

Carolin Beckmann

 

05.06.2021

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

 

die Inzidenzzahlen sinken und die strengen Corona-Auflagen werden aktuell immer weiter gelockert.

Das bedeutet für Sie, dass ab 7.6.2021 die Testpflicht für einen Besuch in unserer Praxis entfällt.

Alle Kunden und Interessenten, die ich bisher noch nicht angerufen oder erreicht habe, bitte ich mich anzurufen für eine neue Terminabsprache.

 

Herzliche Grüße

Carolin Beckmann

 

20.05.2021

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

 

die Bundesnotbremse ist mit dem heutigen Tage für die Region Hannover wieder aufgehoben worden. Damit sind auch die Behandlungen in unserer Praxis unter den schon bekannten Auflagen wieder erlaubt.

Diese Auflagen schreiben vor, dass bei einer Behandlung, in der nicht ständig ein Mund-Nasenschutz getragen werden kann, ein negativer Corona-Schnelltest vor der Behandlung nachgewiesen sein muss. Dieser Test muss tagesaktuell bzw. darf nicht älter als 24 Stunden sein und wird zusammen mit der Ihnen bekannten Erfassung Ihrer Daten dokumentiert und 4 Wochen archiviert.

Andere Behandlungen am Körper dürfen wir ohne Tagestest durchführen.

 

Ab kommender Woche rufe ich Sie in der Reihenfolge der ausgefallenen Termine an, um neue Terminabsprachen zu vereinbaren. Bitte haben Sie etwas Geduld bis zu meinem Anruf.

 

Hier noch mal der  Link, unter dem  Sie Ihren kostenlosen Test ganz in unserer Nähe buchen können. Wählen Sie dazu: Testzentrum im HeimW.

 

https://www.schnelltest-hannover.de/jetzt-corona-schnelltest-buchen/kostenloser-buergertest/?date=2021-04-06&time=0805&staff=8

 

Ich freue mich, dass wir endlich wieder für Sie tätig werden können.

 

Herzliche Grüße

Carolin Beckmann

 

25.04.2021

Liebe Kundinnen, lieben Kunden,

 

gestern, am 24.4.2021, ist die Bundesnotbremse in Kraft getreten. Für die körpernahen Dienstleistungen, also auch uns als Kosmetikerinnen, bedeutet dies, dass wir ab einer Inzidenz von mehr als 100 in der Region Hannover, unsere Praxis ab sofort wieder schließen müssen. Wenn die Inzidenz an 5 Tagen hintereinander stabil unter 100 liegt, dürfen wir 2 Tage später unsere Praxis wieder öffnen. Grundlage hierfür sind die Zahlen des RKI für die Region Hannover.

Anders als bisher, gibt es also keinen festen Termin für eine mögliche Wiedereröffnung.

Bleiben Sie geduldig bis ich mich wieder bei Ihnen melde und schauen Sie regelmäßig auf unsere Homepage. Hier veröffentliche ich regelmäßig die aktuelle Situation und den möglichen Öffnungstermin.

 

Bleiben Sie gesund.

 

Ihre Carolin Beckmann.

 

03.04.2021

 

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

 

ab 6.4.2021 werde ich meine Praxis unter den Maßgaben der Landesverordnung des Landes Niedersachsen wieder öffnen.

 

Die derzeitigen Auflagen schreiben vor, dass bei einer Behandlung, in der nicht ständig ein Mund-Nasenschutz getragen werden kann, ein negativer Corona-Schnelltest vor der Behandlung nachgewiesen sein muss. Dieser Test muss tagesaktuell sein und wird zusammen mit der Ihnen bekannten Erfassung Ihrer Daten dokumentiert und 4 Wochen archiviert.

 

Andere Behandlungen am Körper dürfen wir ohne Tagestest durchführen.

 

Ganz in der Nähe unserer Praxis, etwa 2 Minuten entfernt, gibt es ein Testzentrum in der Theaterstraße 6, mit ausreichenden Kapazitäten. Dort können Sie einen kostenlosen Termin vor der Behandlung buchen und bekommen das Ergebnis nach ca. 20 Minuten per SMS und Mail zugestellt.

 

Unter diesem Link können Sie Ihren kostenlosen Test buchen. Wählen Sie dazu: Testzentrum im HeimW.

 

https://www.schnelltest-hannover.de/jetzt-corona-schnelltest-buchen/kostenloser-buergertest/?date=2021-04-06&time=0805&staff=8

 

Ab kommender Woche rufe ich Sie in der Reihenfolge der ausgefallenen Termine an, um neue Terminabsprachen zu vereinbaren. Bitte haben Sie etwas Geduld bis zu meinem Anruf.

 

Ich hoffe, das aktuelle Infektionsgeschehen lässt es zu, dass wir in Zukunft die verabredeten Behandlungen ohne weitere Unterbrechungen durchführen können.

 

Ich freue mich auf Sie.

 

Carolin Beckmann

14.3.2021

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

 

Die besonders harten Auflagen speziell des Landes Niedersachsen, die uns und Ihnen zur Bedingung gemacht werden, zwingen mich auch weiterhin, meine Praxis geschlossen zu halten.

 

All meine Bemühungen in Ordnungs- und Gesundheitsamt, im Gesundheitsministerium sowie der Staatskanzlei des Landes Niedersachsen, meine drängenden Fragen beantwortet zu bekommen, blieben bisher erfolglos.

Die Rechtsunsicherheit hat also weiter Bestand.

 

Ich hatte gehofft, genaue Erklärungen zu bekommen, wie diese Auflagen der Verordnung erfüllt werden sollen, wenn die Voraussetzungen dafür in keiner Weise gegeben sind.

 

Bleiben wir voller Hoffnung, dass wir uns schon bald wieder sehen oder kennen lernen können. Bis dahin kann ich Sie nur weiter um Geduld bitten.

 

Herzliche Grüße

 

Carolin Beckmann

6.3.2021

 

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

 

 

wir sollen wieder öffnen dürfen, so verkünden es die Bundesregierung und die Medien.

 

Die besonders harten Auflagen speziell des Landes Niedersachsen, die uns und Ihnen zur Bedingung gemacht werden, sind auf die Schnelle nicht umsetzbar und praktikabel. Wenn wir sie aber nicht umsetzen, drohen höhere Strafen als ich sie je durch die Behandlungen wieder erwirtschaften könnte.

 

 

Es bleibt also faktisch bei einem Berufsverbot für unsere Branche in Niedersachsen und so bleibt auch meine Praxis weiterhin geschlossen.

 

 

Ich werde versuchen, eine Klärung bis zum 15.3. herbeizuführen und ggf. danach beginnen, die Termine in der Reihenfolge des Terminausfalls neu zu verabreden. Gern hätte ich Ihnen heute positivere Informationen gegeben.

 

 

Ich vermisse Sie als meine Kundinnen und Kunden und ich hoffe, dass wir die Behandlungen schon bald fortsetzen oder starten können.

 

Alles Gute für Sie.

 

 

Herzliche Grüße

 

Carolin Beckmann

 

14.02.2021

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,


aus den Medien habe Sie sicher schon entnommen, der Lockdown ist erneut verlängert worden, aktuell bis zum 7.3.2021.
Wieder sind wir bei den teilweisen Öffnungen nicht berücksichtigt worden. Ich bin immer optimistisch und hoffe, dass die neu angestrebte Inzidenz von unter 35 bald erreicht ist.

Uns bleibt also nur, sich weiter in Geduld zu üben und zu hoffen, dass unsere Zwangsschließungen zeitnah ein Ende finden.
Bitte achten Sie auch auf die Informationen, die wir per Mail an unsere Kunden versenden.

 

Sie können uns unterstützen, indem Sie die Petition "Öffnet die Kosmetikstudios zum 1.3.2021 unterschreiben.

https://www.openpetition.de/petition/online/oeffnet-die-kosmetikstudios-ab-dem-01-03-2021


Alles Gute und bleiben Sie gesund.


Carolin Beckmann

24.01.2021

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,


Sie haben es sicher schon über die Medien gehört, der Lockdown ist erneut verlängert worden, zunächst bis zum 14.2.2021.
Es ist die Rede von teilweisen Öffnungen ab dem 15.2.2021. Ob wir zu denen gehören, die dann schon wieder öffnen dürfen, kann ich zur Zeit nicht abschätzen. Ich bitte Sie daher weiter um Geduld und hoffe, dass unsere Zwangsschließungen zeitnah ein Ende finden.
Bitte achten Sie auch auf die Informationen, die wir per Mail an unsere Kunden versenden.


Alles Gute und bleiben Sie gesund.


Carolin Beckmann

05.01.2021

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

 

gerade geht es durch die Medien, der Lockdown ist erneut verlängert worden, zunächst bis zum 31.1.2021.

Wie es danach weitergeht ist völlig offen. Ich bitte Sie daher um Geduld und hoffe, dass diese unsere Zwangsschließungen zeitnah ein Ende haben.

 

Bitte achten Sie auch auf die Informationen, die wir per Mail an unsere Kunden versenden.

Alles Gute für Sie und bleiben Sie gesund.

 

Carolin Beckmann

02.12.2020

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

 

jetzt ist der Lockdown nochmals bis zum 10.1.2020 verlängert worden.

Gern würde ich wieder für Sie tätig werden, aber unter den Auflagen ist uns das leider nicht möglich.

 

Bitte achten Sie auch auf die Informationen, die wir per Mail an unsere Kunden versenden.

Alles Gute für Sie und bleiben Sie gesund.

 

Herzliche Grüße

Carolin Beckmann

29.11.2020

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

 

Sie haben es sicher schon aus den Medien entnommen, der Lock-Down ist verlängert worden, zunächst bis zum 20.12.2020!

Es macht mich betroffen, dass wir unseren Praxisbetrieb weiter geschlossen halten müssen und keine Behandlungen durchführen dürfen.

Ich hoffe, dass das Infektionsgeschehen abflacht und wir vielleicht schon im Januar 2021 wieder öffnen dürfen.

Für die Verschiebung der vereinbarten Termine rufen wir Sie an, sobald uns weitere Informationen zur Wiederaufnahme des Praxisbetriebs vorliegen.

Bitte achten Sie auch auf die Informationen, die wir per Mail an unsere Kunden versenden.

Alles Gute für Sie und bleiben Sie gesund.

 

Herzliche Grüße

Carolin Beckmann

29.10.2020

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

 

gestern wurde von der Bundesregierung verkündet, das ein Lockdown für verschiedene Branchen erforderlich ist, um das Infektionsgeschehen einzudämmen.

Auch wir sind davon erneut betroffen und müssen unseren Praxisbetrieb ab 2.11.2020 einstellen. Ich hoffe, dass die derzeitige Befristung bis zum Ende des Monats ausreicht und wir ab 1.12.2020 den Praxisbetrieb wieder aufnehmen können.

Für die Verschiebung der vereinbarten Termine rufen wir Sie an, sobald uns weitere Informationen zur Wiederaufnahme des Praxisbetriebs vorliegen.

Bitte achten Sie auch auf die Informationen, die wir per Mail an unsere Kunden versenden.

Alles Gute für Sie und bleiben Sie gesund.

 

Herzliche Grüße

Carolin Beckmann

6.5.2020

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

 

die Landesregierung Niedersachsen hat einen Plan für weitere Lockerungen erarbeitet.

Ab 11.5. dürfen wir unsere Praxen unter strengen Auflagen wieder öffnen und Behandlungen durchführen.

Die Auflagen sind noch nicht veröffentlicht, sollen aber stark an die Auflagen für die Friseure angelehnt sein. Das bedeutet, dass wir erst ab 25.5. wieder Behandlungen im Gesicht durchführen dürfen.

Bitte haben Sie noch einige Tage Geduld. Ich werde Sie in den nächsten Tagen in der Reihenfolge der ausgefallenen Termine anrufen und alles weitere mit Ihnen besprechen.

Bitte achten Sie in den nächsten Tagen auf unsere Informationen über E-Mail, Homepage, Facebook und das Internet allgemein. Über diese Kanäle werden wir alle Neuigkeiten veröffentlichen.

 

Herzliche Grüße

Carolin Beckmann

30.4.2020

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

 

die Pressekonferenz der Ministerpräsidenten der Länder und der Kanzlerin haben verschiedene Lockerungen verkündet, eine Lockerung bzgl. der Öffnung unserer Praxen wurde nicht beschlossen.

Jetzt heißt es erstmal weiter abwarten bis zur nächsten Sitzung am 6. Mai, in der weitere Lockerungen angedacht sind. 

Ich hoffe ganz stark, dass unsere Dienstleistung in den neuen Beschlüssen Berücksichtigung findet und wir schon bald mit neuen Terminabsprachen beginnen können.

Alles Gute für Sie und bleiben Sie gesund.

 

Herzliche Grüße

Carolin Beckmann

17.4.2020

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

 

wie in der Pressekonferenz der Bundesregierung vom 15.4. mitgeteilt wurde, wird die für meine Praxis geltende Schließung mindestens bis zum 3. Mai verlängert. 

In der neuesten Veröffentlichung heißt es:

 

"In Dienstleistungsbetrieben aus dem Bereich der Körperpflege - wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliches - ist körperliche Nähe unvermeidbar, sie bleiben deshalb geschlossen.
Zunächst sollen sich Friseurbetriebe darauf vorbereiten, unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen den Betrieb ab dem 4. Mai wieder aufzunehmen. Dabei ist persönliche Schutzausrüstung zu nutzen."

 

Friseurbetriebe werden demnach unter erhöhten Auflagen zur Hygiene ab dem 4. Mai wieder öffnen dürfen. Für alle anderen kosmetischen Dienstleister steht noch kein Termin fest.

Auch über den 4. Mai hinaus werden für kosmetische Dienstleistungen noch keine Lockerungen in Aussicht gestellt.

Damit muß die Frage, wann es bei uns weiter geht, zunächtst unbeantwortet bleiben. Am 30.4. sollen die neuen Regeln und Lockerungen von der Bundesregierung bekannt gegeben werden.

Die neuen Terminabsprachen muss ich daher auch auf Anfang Mai verschieben.

 

Ich wünsche Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund.

22.3.2020

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

 

täglich ändern und verschärfen  sich die Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus.

 

In der Verantwortung gegenüber Ihrer und unserer Gesundheit habe ich mich daher entschlossen, die Praxis mit sofortiger Wirkung ab 23.3. bis zum 30.4.2020 zu schließen.

 

Ich werde die weitere Entwicklung abwarten und frühestens ab 20.4. beginnen, Sie in der Reihenfolge der jetzt aktuell abgesprochenen Termine anzurufen, um neue Terminabsprachen zu treffen.

 

Sie können mich weiterhin telefonisch und per Mail erreichen.

 

Bitte haben Sie Verständnis für meine Entscheidung, sie dient unser aller Sicherheit und Gesundheit.

 

Ich wünsche Ihnen, Ihren Familien und Angehörigen alles Gute und kommen Sie gesund durch diese Zeit.

 

Herzliche Grüße

 

Carolin Beckmann

19.3.2020

Laut den aktuellen Leitlinien der Bundesregierung und des Landes Niedersachsen sind wir als Dienstleister von den Schließungen ausgenommen, unsere Praxis bleibt also geöffnet.

 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise bei einem Besuch in unserer Praxis:

 

Wir verzichten auf Händeschütteln und Umarmungen. Das vermeiden von Körperkontakt ist nicht unhöflich, sondern umsichtig.

 

Wir halten uns an die Hygienstandards.

  • Desinfektionsmittel stehen in der Praxis und im Praxisraum zur Verfügung.
  • Hände mit Seife waschen und desinfizieren nach bzw. vor jeder Behandlung (Einwirkzeit des Desinfektionsmittels beträgt 20 Sekunden)
  • Desinfektion aller Flächen vor bzw. nach jeder Behandlung
  • während der Behandlung tragen wir konsequent Mundschutz und Einmal-Handschuhe.
  • Alle Geräte werden nach der Behandlung gründlich gereinigt und desinfiziert.
  • Niesen oder husten Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch
  • Alle Textilien werden nach jeder Benutzung in der Waschmaschine mit Hygienereiniger gewaschen.
  • Bei den leichtesten Symptomen einer Erkältung, Grippe etc. wird keine Behandlung durchgeführt.

Fühlen Sie sich krank, dann verschieben Sie bitte den Termin. Betreten Sie die Praxis nicht, wenn sie grippeähnliche Symptome (Kopfschmerzen, Fieber, Atemnot, etc.) haben

UND

in den letzten Tagen aus einem Corona-Risikogebiet zurückgekehrt sind

ODER

in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem COVID-19 Erkrankten hatten.

 

Sobald sich Änderungen ergeben, werde ich die auf diesem Wege mitteilen.

 

Sie haben Fragen? Rufen Sie mich gern an.

 

Ich wünsche Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund.